Die Kalkulationen der öffentlichen Entgelte erfolgen nach den Vorschriften der jeweiligen Kommunalabgabengesetze (KAG).

Trotz z.T. unterschiedlicher länderspezifischer Regelungen in den Kommunalabgabengesetzen basieren die Kalkulationen im Grundsatz auf der Ermittlung der nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten.

Die Ermittlung dieser Kosten impliziert die Vorgehensweise aller Kostenrechnungen:
- Kostenartenrechnung
- Kostenstellenrechnung
- Kostenträgerrechnung
und im Anschluss daran die Kalkulation der Entgelte.
(Beispiel Entgeltskalkulation Abwasserbeseitigung)

Unabhängig, ob Vor- oder Nachkalkulation, ob der Kalkulations- und Planungszeitraum ein oder mehrere Jahre betrifft, die Systematik der Vorgehensweise der Kalkulation sollte von Grund auf bedacht sein und betriebsspezifische Besonderheiten berücksichtigt werden.

Satzungsrechtliche Regelungen zur Rechtsbeziehung zu den Kunden (öffentlich-rechtlich, seltener: privatrechtlich) und zur Tarifstruktur (Einmalige/Wiederkehrende Beiträge, Grund-/ Benutzungsgebühren, Baukostenzuschüsse/Preise) sind zu berücksichtigen.

Kostenanteile Dritter, Kostenanteile aus Sondervereinbarungen/-verträgen und Zuschüsse/Fördermittel der öffentlichen Hand sind zu beachten.

LKL bietet darüber hinaus weitere Berechnungen sowohl auf betrieblicher Ebene als auch für den privaten Bereich (jeweils auf Anfrage: z. B. Wirtchaftsplan).
Wir beraten Sie bei Fragen zur Ermittlung von ansatzfähigen Kosten, zur Einrichtung von Kostenstellen, zur Ableitung von Kostenschlüsseln, zur Berechnung von Kostenanteilen Dritter 
und zur Gestaltung der Tarifstruktur von Beiträgen und/oder Gebühren.

Die LKL Leistungs- und Kostenrechnung berät Sie gerne und führt alle benötigten Berechnungen umfassend oder in komprimierter Form mit abschließendem Bericht durch.

LKL Leistungs- &
Kostenrechnung


Ihr Ansprechpartner, wenn Sie
Wert legen auf:

- betriebsspezifische
   Beratung und Betreuung
- Kompetenz und
- Seriosität
 
Abschreibungen und Zinsen (effektiv/kalkulatorisch) bestimmen neben den laufenden Betriebskosten im Wesentlichen die ansatzfähigen Kosten für öffentliche Entgelte. Landesspezifische Kommunalabgabengesetze lassen nur wenig Spielraum zur entgeltmindernden Wirkung von Zuschüssen/Fördermittel und Einmalbeiträgen der Investitionsfinanzierung (ggf. Auflösung als Korrektur zu den Abschreibungen) zu.

Die LKL Leistungs- und Kostenrechnung berät Sie gerne zu Abschreibungen, Auflösungserträgen und Zins- und Tilgungsplänen.

Ausgabeunwirksame Verluste, aufwand- oder kostendeckende Entgelte, die steigende Belastung der Bürger mit öffentlichen Abgaben macht auch nicht vor der Daseinsvorsorge zur Wasserbereitstellung und der Abwasserbeseitigung halt.

Die LKL Leistungs- und Kostenrechnung berät Sie gerne, die optimale Tarifstruktur für die Zukunft zu finden, ohne die Funktionsfähigkeit der Einrichtungen zu gefährden.

Verwaltungsreformen betreffen auch die Einrichtungen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Durch geeignete Konsolidierungsberechnungen können schon heute Probleme unterschiedlicher Tarifstrukturen für Morgen erkannt und gelöst werden.

Die LKL Leistungs- und Kostenrechnung berät Sie gerne, den Weg in diese gemeinsame Zukunft vorzubereiten.

Sprechen Sie uns an - wir beraten Sie gerne!